Konzept 5-Tage-Gruppe Drucken E-Mail

Zwiegespräche

 


5-Tage-Wochengruppe "Arche Alfsee" für 6 Kinder / Jugendliche

Mitglied im VPK

 

Mit der Wochengruppe gehen wir neue Wege nach Hause...

 

Beschreibung der Einrichtung
Die "Arche Alfsee Soziale Dienste gGmbH" ist Träger einer stationären Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung der freien Jugendhilfe.
Wir sind Mitglied im VPK (Landesverband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe in Niedersachsen e.V. und gehören u.a. der "Arbeitsgemeinschaft Heimerziehung Weser-Ems" an.

 

 

Art der Einrichtung
5-Tage-Wochengruppe Arche Alfsee (Unterbringung während der Schultage).

 

Personenkreis / Platzzahl
Die Wochengruppe verfügt über 6 Plätze.
Aufgenommen werden Mädchen und Jungen, in der Regel im Alter von 6 bis 14 Jahren, deren Eltern infolge individueller, sozialer und gesellschaftlicher Probleme mit der Erziehung überfordert sind und sich so belastende Lebenserfahrungen, Erziehungsprobleme, Erziehungsschwierigkeiten, Störung des Sozialverhaltens und der sozialen Entwicklung ergeben.

5-Tage-Gruppe: Musiksession
Darüber hinaus werden Kinder und Jugendliche mit sozial-emotionalen Schwierigkeiten und Verhaltensauffälligkeiten sowie mit spezifischen kognitiven und psychischen Beeinträchtigungen und zur Abwendung einer seelischen Behinderung, zur Sicherstellung der Grundversorgung oder eines regelmäßigen Schulbesuchs und zur Unterstützung bei Entwicklungs- und Lernbeeinträchtigungen aufgenommen.


Eltern berichten unter anderem häufig von Kommunikations-, Beziehungs- und Erziehungsproblemen.

Diese können aber aufgrund der derzeitigen Familiensituation bzw. des Ausprägungsgrades der Verhaltensauffälligkeiten in einer ambulanten Hilfeform zurzeit nicht gefördert werden.

 

 

Perspektivisch muss:

  • nach einer Förderung von ca. 2 bis zu 3 Jahren eine Rückführung in die Herkunftsfamilie möglich erscheinen.
  • Die Eltern der Kinder und Jugendlichen zur intensiven Beratung und Bearbeitung der Familienprobleme bereit sein.
  • Der familiäre Hintergrund die Betreuung der Kinder und Jugendlichen in der Herkunftsfamilie am Wochenende und in den Ferien ermöglichen.

 

Hierüber gibt es eine schriftliche Vereinbarung vor Beginn der Maßnahme.